Sozialassistenz

In Kooperation mit der Ernst-Adolf-Eschke-Schule bieten wir auch für Schwerhörige und gehörlose Schüler/-innen diese Ausbildung an. 
Die Berufsfachschule für Sozialassistenz vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Institutionen nach Anweisung tätig sein zu können. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird der MSA erworben.
Der Unterricht besteht aus einem berufsübergreifenden und einem berufsbezogenem Lernbereich. Weiterhin sind vier Praktika in die Ausbildung integriert. 
Der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte:r Sozialassistent:in“

Welche beruflichen Einsatzgebiete gibt es mit diesem Berufsabschluss?
Dem Beruf „Staatlich geprüfte:r Sozialassistent:in“ bietet sich ein breites berufliches Spektrum im Bereich Sozialwesen. Sie ergänzen die Tätigkeit von Erziehern, Heilerziehungspflegern, Sozialpädagogen, Pflegekräften und Eltern. Sie arbeiten in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen der Familien-, Jugend- und Behindertenarbeit, der Kinderbetreuung und Kinderpflege. Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. 
Welche Voraussetzungen muss ich für diese Ausbildung mitbringen?
Sie müssen mindestens die Berufsbildungsreife vorweisen. Auch ist eine entsprechende gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs erforderlich. 
Wichtig ist, dass Sie später einmal gern mit Menschen arbeiten möchten, 
– die auf Hilfe angewiesen sind, 
– die behindert sind, 
– die allen Altersgruppen angehören können (Kindesalter bis höheres Lebensalter). 
Einzureichende Unterlagen:
– elektronischer Anmelde- & Leitbogen (www.wege-zum-beruf.de) 
– Aufnahmeantrag Loschmidt-Oberschule
– formloses Bewerbungsschreiben
– ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Nationalität und eigenhändiger Unterschrift) 
– ein Lichtbild neueren Datums (mit Angabe des Namens auf der Rückseite) 
– eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die geforderte Schulbildung (bei Berufsausbildung – Nachweise über Abschluss)
– Nachweise über Praktika, Jobs, begonnene Ausbildungen
– bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: (Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder 
– Kopie der Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder 
Kopie des Passes mit Sichtvermerk der Ausländerbehörde)

Wichtiger Hinweis:
Alle Bewerbungsunterlagen
 sind in Klarsichthüllen, aber ohne Mappe oder Bewerbungshefter, einzureichen.
Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr. Wer die Probezeit nicht besteht, muss die Berufsfachschule endgültig verlassen.